Hängervermietung, KFZ-Überführung Schröder, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-13230

 

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Hilfe und häufige Fragen

Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, welche Anhänger Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse ziehen dürfen:

Seit wann gilt das neue Fahrerlaubnisrecht?

Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.

Für wen gelten die neuen Klasseneinteilungen?

Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur Führerscheinneulinge, die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr.
Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung des Führerscheinrechtes, dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin führen dürfen.

Wie sieht die europaweite Einteilung der Fahrerlaubnisklassen aus?

  • Klasse A: Motorrad-Führerschein
  • Klasse B: PKW-Führerschein
  • Klasse C: Lkw-Führerschein
  • Klasse D: Bus-Führerschein
  • Klasse E: Anhänger-Führerschein

    In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhänger)

    Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.

Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse 3?

Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)

Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse B?

Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten

Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse BE?

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt

Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1?

Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1E?

Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten


Quellen und Links:

Der EU-Führerschein (zusammengestellt vom Polzeipräsidium Bonn)


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