Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, welche Anhänger
Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse ziehen dürfen:
Seit wann gilt das neue Fahrerlaubnisrecht?
Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht
in Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen
eingeführt.
Für wen gelten die neuen Klasseneinteilungen?
Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur Führerscheinneulinge,
die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben.
Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst
einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines
nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung
erfolgt nur auf Antrag gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr.
Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung
des Führerscheinrechtes, dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin
führen dürfen.
Wie sieht die europaweite Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
aus?
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Klasse A: Motorrad-Führerschein
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Klasse B: PKW-Führerschein
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Klasse C: Lkw-Führerschein
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Klasse D: Bus-Führerschein
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Klasse E: Anhänger-Führerschein
In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse
L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und
die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis
60 km/h auch mit Anhänger)
Unübersichtlich wird das Ganze auf Grund der verschiedenen
Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse
der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben
werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht,
was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse 3?
Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger Anhänger
mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander
gelten als eine Achse)
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse B?
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger
bis 750 kg oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige
Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse BE?
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,
der nicht in die Klasse B fällt
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1?
Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger
bis 750 kg
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1E?
Kfz der Klasse C 1 mit Anhänger über 750 kg, sofern
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination
12000 kg nicht überschreiten
Quellen und Links:
Der EU-Führerschein (zusammengestellt vom Polzeipräsidium
Bonn)
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